Bei Vorliegen psychischer Symptome mit Leidensdruck sowie einer guten Prognose für die Wirksamkeit der Psychotherapie werden die Kosten einer ambulanten Psychotherapie sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen im Regelfall übernommen.
Auch die Abrechnung von Psychotherapie über die Beihilfe ist möglich.
In der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) wird gesetzlich festgelegt, wie das Honorar für eine Therapiesitzung ist, aktuell beträgt dieses 100,55 Euro für 50 Minuten.
Neben der Möglichkeit der Abrechnung über Ihre gesetzliche oder private Kranken-versicherung sowie über die Beihilfe besteht auch die Option, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen.
Paar- oder Familienberatung sowie einzelnen Sitzungen im Rahmen von Coaching werden nicht von Krankenkassen übernommen. Gerne beantworte ich Ihre Einzelfallfragen hierzu persönlich.